Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die Dienstleistung TimeMoto® wird von der GmbH nach niederländischem Recht Safescan B.V. mit Sitz in NL-2718 SL Zoetermeer (Niederlande), Heliumstraat 14, erbracht, die unter der Telefonnummer +31 79 363 11 70 oder der E-Mail- Addresse info@safescan.com. zu erreichen ist. Safescan ist im Handelsregister der Industrie- und Handelskammer (Kamer van Koophandel) unter der Nummer 2713.1933 eingetragen. Die Umsatzsteuer-Identifikations- nummer von Safescan lautet NL009391241B01.

Safescan legt großen Wert auf das Verhältnis zu seinen Kunden. Daher möchte Safescan klar und deutlich erklären, welche Bedingungen mit der Nutzung von TimeMoto® verbunden sind. Durch die Nutzung von TimeMoto® erklären Sie sich mit diesen Bedingungen einverstanden.

1. Anwendbarkeit
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen finden Anwendung auf Verträge, die Safescan in Bezug auf die Nutzung der von Safescan unter dem Namen TimeMoto® angebotenen Software-as-a-Service-Dienste abschließt.

2. Nutzungsrecht und geistige eigentumsrechte
2.1 Safescan gewährt für die Vertragsdauer („Lizenzzeitraum“) ein Nutzungsrecht an TimeMoto®. Das Nutzungsrecht ist nicht exklusiv und nicht übertragbar. Alle geistigen Eigentumsrechte an TimeMoto® verbleiben bei Safescan oder seinen etwaigen Lizenzgebern. Sie sind ausschließlich berechtigt, TimeMoto® in und für Ihr Unternehmen oder Ihre Organisation sowie für den geplanten Zweck zu nutzen. Sie sind nicht berechtigt, TimeMoto® Dritten auf irgendeine
Weise zur Verfügung zu stellen oder Zugang dazu zu erteilen. Unter „Sie“ ist die natürliche oder die juristische Person zu verstehen, die mit Safescan den Nutzungsvertrag über TimeMoto® abschließt.

2.2 Wenn der von Ihnen gewählte Lizenztyp auf eine bestimmte Anzahl von Benutzern beschränkt ist, dürfen Sie nicht zulassen, dass TimeMoto® von mehr Benutzern verwendet wird als auf der Website von TimeMoto® angegeben ist.

2.3 Um Ihr Nutzungsrecht ausüben zu können, werden Ihnen ein oder mehrere Benutzername(n) und die zugehörigen Passwörter zur Verfügung gestellt. Diese sind strikt persönlich und dürfen nur von den Personen verwendet werden, unter deren Namen die Benutzernamen registriert sind. Benutzernamen dürfen von den betreffenden Personen nicht weitergegeben werden. Erfolgt die Anmeldung bei Ihrem Benutzerkonto durch die Eingabe des Ihnen erteilten Benutzernamens und Passwortes, nimmt Safescan an, dass die Anmeldung mit Ihrer Zustimmung erfolgt. Wissen oder vermuten Sie, dass Ihr Benutzername und/oder Passwort unter Verletzung dieser Geschäftsbedingungen verwendet wird, müssen Sie dies Safescan unverzüglich melden.

2.4 Safescan ist berechtigt, eine erneuerte Version von TimeMoto® herauszugeben (Upgrade).

2.5 TimeMoto® kann auch über Mobilgeräte genutzt werden. Safescan gewährleistet jedoch nicht, dass TimeMoto® mit jedem mobilen Gerät kompatibel ist. Die TimeMoto®-App kann im Appstore von Apple oder im Playstore von Google heruntergeladen werden. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen beziehen sich ausschließlich auf das Rechtsverhältnis zwischen Safescan und Ihnen.

3. Vergütung
3.1 Für die Nutzung von TimeMoto® haben Sie nach Ablauf des Probezeitraums (siehe Abschnitt 7.1) und abhängig von dem von Ihnen gewählten Lizenztyp eine Vergütung zu zahlen. Die Höhe der Vergütung können Sie den Angaben auf der TimeMoto®-Website entnehmen. Diese Vergütung ist stets im Voraus per Kreditkarte zu zahlen. Wird der Vertrag verlängert, wird Ihre Kreditkarte mit der von Ihnen zu zahlenden Vergütung belastet. Solange eine Belastung Ihrer Kreditkarte mit dem vollständigen zu zahlenden Betrag nicht möglich ist, wird Ihr Nutzungsrecht ausgesetzt. Sie sind weder berechtigt, die an Safescan zu zahlende Vergütung zu verrechnen, noch Ihre Zahlungsverpflichtungen auszusetzen.

3.2 Safescan ist berechtigt, die Höhe der Vergütung anzupassen. Diese Anpassung tritt bei der erstfolgenden Verlängerung des Lizenzzeitraumes in Kraft. Eine Anpassung der Vergütung wird mindestens dreißig Kalendertage vor dem Inkrafttreten der Anpassung angekündigt.

3.3 Falls Safescan eine kostenlose Version von TimeMoto® anbietet und Sie von dieser Gebrauch machen, wird keine Vergütung fällig. Safescan kann jederzeit entscheiden, die kostenlose Version von TimeMoto® einzustellen und/oder in eine kostenpflichtige Version umzuwandeln. Beschließt Safescan, die kostenlose Version in eine kostenpflichtige Version umzuwandeln, setzt Safescan Sie mindestens dreißig Kalendertage vor der Umwandlung davon in Kenntnis. Wenn Sie in einem solchen Fall angeben, dass Sie eine kostenpflichtige Version von TimeMoto® nicht verwenden möchten, endet dieser Vertrag.

4. Funktionalität von TimeMoto®
4.1 TimeMoto® wird „as is“ angeboten. Die Funktionalität, auf die sich Ihr Nutzungsrecht bezieht, hängt von der von Ihnen gewählten Art der Lizenz ab. Die einzelnen Lizenztypen finden Sie auf der Website von TimeMoto®.

4.2 Safescan kann einseitig, ohne Vorankündigung und zu jeder Zeit beschließen, Funktionalitäten hinzuzufügen, zu entfernen und/oder zu modifizieren.

4.3 Sie sind selbst für die Kompatibilität von TimeMoto® mit Hardware und/oder anderer Software verantwortlich. Safescan übernimmt diesbezüglich keinerlei Garantien, auch dann nicht, wenn auf der Website von TimeMoto® oder an anderer Stelle angegeben wird, dass TimeMoto® mit der Software und/oder Hardware eines Dritten verbunden werden kann.

4.4 Safescan ist nicht für die Produkte Dritter verantwortlich. Safescan übernimmt keine Garantie für die Funktionsweise und/oder die Verfügbarkeit von Produkten Dritter, von denen es auf der TimeMoto®-Website oder an anderer Stelle heißt, dass eine Koppelung mit TimeMoto® möglich ist.

5. Wartung
5.1 Die Gewährung eines Nutzungsrechts an TimeMoto® stellt für Safescan eine Verpflichtung zum Tätigwerden dar. Folglich garantiert Safescan - zum Beispiel, weil eine Netzwerkstörung vorliegen kann - nicht die ständige Verfügbarkeit von TimeMoto® und nicht das fehlerfreie Funktionieren von TimeMoto®.

5.2 Zwecks Erfüllung der im ersten Absatz beschriebenen Verpflichtung zum Tätigwerden nimmt Safescan regelmäßig Wartungsarbeiten an TimeMoto® vor. Während dieser Wartungsarbeiten ist TimeMoto® nicht verfügbar.

6. Haftung und Haftungsschutz
6.1 Außer im Falle von Vorsatz oder bewusster Leichtfertigkeit seitens der Führungskräfte von Safescan ist die Haftung von Safescan aus jedwedem Rechtsgrund ausgeschlossen. Eine Haftung von Safescan für mittelbare Schäden ist stets ausgeschlossen. Unter mittelbaren Schäden sind auf jeden Fall entgangener Gewinn, Einsparungsausfall,
Goodwill-Minderung, Betriebsstörungen, Ansprüche von Arbeitnehmern oder Dritten sowie Datenkorruption oder Datenverlust zu verstehen.

6.2 Sie stellen Safescan, seine Arbeitnehmer und die sonstigen möglicherweise für die Erfüllung des Vertrages eingesetzten Gehilfen von der Haftung für alle Ansprüche von Dritten im Zusammenhang mit der Nutzung von TimeMoto® einschließlich der Verarbeitung von personenbezogenen Daten frei, soweit diese Ansprüche über Ihre Ansprüche gegenüber Safescan hinausgehen oder sich von diesen unterscheiden.

7. Vertragslaufzeit und Vertragsende
7.1 Der erste Lizenzzeitraum beträgt 30 Tage („Probezeitraum“). Während des Probezeitraumes können Sie TimeMoto® kostenlos nutzen. Nach Ablauf des Probezeitraumes endet der Vertrag, sofern Sie den Lizenzzeitraum zuvor nicht verlängert haben. Sie können höchstens einmal einen kostenlosen Probezeitraum in Anspruch nehmen.

7.2 In Bezug auf eine Verlängerung des Lizenzzeitraums Sie können zwischen einer Verlängerung von 30 Tagen oder von einem Jahr wählen.

7.3 Erfolgt keine oder keine fristgemäße Kündigung und entscheiden Sie sich nicht für einen anderen Lizenzzeitraum oder Lizenztyp, wird der Lizenzzeitraum jeweils stillschweigend um den zuletzt von Ihnen gewählten Zeitraum und Lizenztyp verlängert. Ihre Kreditkarte wird mit der fälligen Vergütung belastet.

7.4 Eine Kündigung kann lediglich zum Ende des geltenden Lizenzzeitraumes erfolgen, wobei zumindest die anwendbare Kündigungsfrist zu berücksichtigen ist. Die anwendbare Kündigungsfrist beträgt 30 Tage bei einem Lizenzzeitraum von einem Jahr und sieben Tage bei einem Lizenzzeitraum von 30 Tagen.

7.5 Safescan ist ungeachtet des Lizenztyps stets zur Kündigung des Vertrages berechtigt, ohne dass eine Kündigungsfrist zu beachten ist.

7.6 Mit dem Ende des Vertrages erlischt das Nutzungsrecht an TimeMoto®. Sie sind selbst für die Sicherstellung der Daten vor dem Ende des Vertrages verantwortlich. Safescan ist berechtigt, die Daten beim Ende des Vertrages zu ver- nichten. Unter Daten sind die von Ihnen in TimeMoto® gespeicherten Daten zu verstehen. Hinsichtlich der personenbezogenen Daten gelten die Bestimmungen in dem zwischen Safescan und Ihnen abgeschlossenen Auftragsverarbeitungsvertrag.

8. Geheimhaltung
Die Parteien verpflichten sich zur Geheimhaltung sämtlicher Informationen, die sie untereinander ausgetauscht haben und von denen sie wissen oder billigerweise vermuten können, dass diese Informationen als vertraulich zu behandeln sind, außer wenn die andere Partei aufgrund von Gesetzen und sonstigen Vorschriften oder aufgrund eines Gerichtsurteils zur Erteilung dieser Informationen verpflichtet ist.

9. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Auf den Vertrag findet niederländisches Recht Anwendung. Vorbehaltlich anderslautender zwingender Rechtsvorschriften ist für Streitigkeiten zwischen Ihnen und Safescan ausschließlich das Gericht (die Rechtbank) in Den Haag (Niederlande) zuständig.

10. Schlussbestimmungen
10.1 Etwaige mündliche Zusagen und Vereinbarungen haben keine Wirkung. Ergänzungen oder Anpassungen des Vertrages oder dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen sind lediglich gültig, sofern sie durch ein von beiden Parteien unterschriebenes und datiertes Schriftstück vereinbart wurden.

10.2 Safescan ist zur einseitigen Änderung oder Ergänzung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen berechtigt. Safescan wird Sie jeweils im Voraus über Änderungen oder Ergänzungen informieren.

10.3 Rechte und Pflichten aus dem Vertrag sind ohne Zustimmung der anderen Partei nicht übertragbar.

10.4 Die Verarbeitung personenbezogener Daten durch Safescan erfolgt in der Weise, wie dies in dem zwischen Safescan und Ihnen abgeschlossenen Auftragsverarbeitungsvertrag beschrieben ist. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen und der Auftragsverarbeitungsvertrag sind untrennbar miteinander verbunden.